Planfeststellungsbeschluss als Entscheidung des Landratsamts

 

Nach Abschluss der Erörterungsverhandlungen, also voraussichtlich nach dem 28. 1. 2017, wird das Landratsamt Waldshut den sogenannten "Planfeststellungsbeschluss" erlassen.

Dies kann mit dem "Roten Punkt" für ein normales Baugenehmigungsverfahren verglichen werden.

Jörg Gantzer, der erste Landesbeamte beim Landratsamt, geht davon aus, dass dieser Beschluss nicht vor dem Jahr 2019 ergehen wird.


 

Bei Klagen: Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

 

Dieser Planfeststellungsbeschluss wäre dann sowohl von der Schluchseewerk AG wie auch von den Gegnern, also auch von unserer BI, juristisch anfechtbar. Bis dann alle Verwaltungsgerichtsinstanzen durchlaufen sind, könne es lt. Jörg Gantzer durchaus nochmals 6 Jahre dauern.

 

 

Wie geht es bei unserer BI weiter?


Aktuell gehen wir davon aus, dass wenn der Planfeststellungsbeschluss positiv für die Schluchseewerk AG beschieden würde, er mit Auflagen versehen sein müsste. Die Auswirkungen dieser Auflagen müsste die Schluchseewerk AG bewerten. So würde die von Gutachtern geforderte und von Herrn Gantzer favorisierte Versiegelung des Unterbeckens im Haselbachtal die Rentabilität des Vorhabens vollends in Frage stellen.

 

Das bedeutet, dass unsere BI (Verein für die Erhaltungs des Abhaus und des Haselbachtals e. V.) weiterhin als Verein bestehen bleibt:  


> Die Mitglieder werden weiterhin von uns informiert, 

> unsere Veranstaltungen - Informationsveranstaltungen, Kundgebungen und Generalversammlungen - finden wie bisher statt und 

> unsere Mitglieder sollten auch weiterhin Ihren Mitgliedsbeitrag entrichten.

 

 

Wie können Sie uns weiterhin unterstützen?


Die Schluchseewerk AG hat ihr Planvorhaben unbeirrt vorangetrieben und das Planfeststellungsverfahren geht mit den Erörterungsverhandlungen dem Ende entgegen. Diesen Prozess hat unsere BI ausgiebig gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt begleitet, um vor Ort mit unseren Argumenten das Bauvorhaben zu verhindern. Sollte das Planfeststellungsverfahren zugunsten der Schluchseewerk AG wie oben schon beschrieben positiv entschieden werden, wird die BI Atdorf gemeinsam mit anderen Verbänden und Privatpersonen ins Klageverfahren gehen.

Ein solches Engagement wird viel Geld kosten. Gutachter und Sachverständige werden beauftragt werden müssen und wir werden unseren Rechtsanwalt wieder einschalten. Deshalb sind wir auf weitere Hilfe angewiesen.

 

Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten:

 

> wie oben schon erwähnt durch Ihre Mitgliedschaft und den dazugehörenden Mitgliedsbeitrag,

 

> durch Ihre Spende,

 

beides auf unser laufendes und Ihnen bekannte Girokonto

 

oder

 

durch Ihre Einzahlung in einen Klagefond, ein rechtsanwaltlich überwachtes „Treuhandkonto".

 

Hier finden Sie den Spendenaufruf zum downloaden. Sie ihn in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis gerne weiter geben.

 

Unsere Bankverbindungen:

 

Laufendes Girokonto

Klagefond

GLS Gemeinschaftsbank eG

IBAN: DE91 4306 0967 7909 7633 00

BIC: GENODEM1GLS

GLS Gemeinschaftsbank eG

IBAN: DE64 4306 0967 7909 7633 01

BIC: GENODEM1GLS

Einzahlung von:

-       Mitgliedsbeitrag

-       Spenden

Einzahlung von:

-       Fördergeldern

 

Sie erhalten auf Wunsch eine steuerlich anerkannte Spendenbescheinigung. Wir wären auch bereit, wenn gewünscht, Ihren Namen auf eine Gönnerliste zu setzen.

Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie hier nicht. Sollte das Geld des Klagefonds nicht oder nicht in vollem Umfang benötigt werden, erhalten Sie Ihren eingezahlten Betrag ggf. entsprechend der nicht benötigten Quote zurück erstattet.