Ausgleichsmaßnahmen

7. Ausgleichsmaßnahmen unmöglich

 

Ausgleichsmaßnahmen sollen die Eingriffe in die Natur und Belastungen der Bevölkerung ausgleichen. Sie sind vom Projektbetreiber zu finanzieren. Sie sollen den Eindruck erwecken, dass Ausgleich geschaffen wird für die mit dem Projekt verbundene unwiederbringliche Naturzerstörung und für die Unannehmlichkeiten, die der Bevölkerung während und nach der Bauzeit zugemutet werden. Für solche Ausgleichsmaßnahmen gebe es keine Denkverbote, sagt der Projektbetreiber (SK 31.07.2010). Hauptzweck dieser Ankündigungen ist es, die Akzeptanz des Projektes in der Bevölkerung zu verbessern. Ausgleichsmaßnahmen können auch von den Behörden als Bestandteil einer Projektgenehmigung gefordert werden.

 

Grundsätzlich gilt, dass es unmöglich ist, auf diese Weise auch nur annähernd zu ersetzen was bei Durchführung des Projektes verloren ginge.