Schlichtung / Schlichtungsverfahren

 

Über die Presseagentur dapd-bwb wurde die Meldung "Schlichtung mit Unstimmigkeiten" gestreut. Veröffentlicht u. a. in ad-hoc-news, trading-house.net, t-online Newsund xity.
Darin heißt es: "Zu Beginn des Schlichtungsverfahrens ..."


Richtigstellung:

      
Schlichtung = 
"Eine Schlichtung ist die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreites zwischen streitenden Parteien durch einen von einer neutralen Instanz vorgeschlagenen Kompromiss, der von den Parteien akzeptiert wird."
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlichtung


 

Das trifft für den Runden Tisch nicht zu!