Die Bundesregierung

 

Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 17/3329

 

Energiespeicher


14. Frage:
Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Erschließung der verfügbaren deutschen Potenziale für Pumpspeicherkraftwerke, die jetzt von Atomstrom belegten Speicherkapazitäten, welche den überschüssigen Grundlaststrom in Spitzenlast veredeln, zukünftig umzuwidmen, so dass diese Pumpspeicherkapazitäten frei werden für die Zwischenspeicherung von überschüssigen Strom aus Wind und Sonne?
Wenn ja, wie hoch sind die freiwerdenden Kapazitäten?
Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Nein. Damit würde der marktgetriebene und betriebswirtschaftlich motivierte Einsatz von Pumpspeicherkraftwerken außer Kraft gesetzt.

 

15. Frage:

Beabsichtigt die Bundesregierung die Nutzung von deutschen Pumpspeicherkraftwerken für Überschussstrom aus ausländischen Kraftwerken, z. B. französischer oder tschechischer Atomstrom zu unterbinden, damit ihre Kapazitäten für die Zwischenspeicherung von Überschuss aus
Wind und Solarstrom frei werden?


Antwort:

Nein. Ein solches Vorgehen wäre unvereinbar mit den Vorschriften zum europäischen Binnenmarkt, die auf eine Integration der Strommärkte abzielen.