Bad Säckingen, den 08.12. 2010

Pressemitteilung der BI


Wesentliche Punkte im Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt

 

Die Bürgerinitiative Atdorf (Verein für den Erhalt des Abhaus und des Haselbachtals
e. V.) wirft dem Regierungspräsidium vor, ganz wesentliche Punkte in der
Entscheidung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „Pumpspeicherwerk Atdorf"
außer Acht gelassen zu haben. Zudem bedauern wir es sehr, dass zu diesem
Pressetermin des Regierungspräsidiums außer den Gemeinden keine weiteren
Träger öffentlicher Belange (z. B. BUND) eingeladen wurden.

 


Im Verfahren wurde zum Beispiel der raumordnerische Konflikt nach
Landesplanungsgesetz zwischen Pumpspeicherwerk Atdorf und der Planung der
A98 nicht entsprechend gewürdigt. Die Vorgaben des LplG sehen nämlich
unmissverständlich vor, dass mehrere raumbedeutsame Projekte für eine Region
abgestimmt werden müssen (§ 1 Ziff. 1 LplG).
Die Erdbebensicherheit ist ebenfalls raumbedeutsam, allerdings fehlen entsprechende
gutachterliche Stellungnahmen gänzlich.

Als raumbedeutsam anzusehen ist ferner die Arsenproblematik, die ebenfalls nicht
genannt wurde. Das mag wohl daran liegen, dass die belastenden Daten vom
Landratsamt und der Schluchseewerk AG monatelang nicht veröffentlicht wurden
und somit in die Einwendungen der Verbände und Bürgerinnen und Bürger nicht mit
einfließen konnten.

 

Die Belange des Naturschutzes sind keinesfalls mit der raumordnerischen
Bedeutung erwähnt. In den Antragsunterlagen fehlt die regionale und landesweite
Würdigung betroffener bedeutsamer Arten.

 

Zu guter Letzt zweifelt die Bürgerinitiative Atdorf die neutrale Abarbeitung des
Raumordnungsverfahrens durch das Regierungspräsidium an. So wurde z. B. die
Pressemitteilung von Wirtschaftsminister Pfister ("Atdorf ein Glücksfall für Baden-
Württemberg") inhaltlich durch das Regierungspräsidium nicht nur begrüßt, sondern
deren Veröffentlichung sogar zeitlich mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.
Im Hinblick auf die Aussage der Schluchseewerk AG, das Pumpspeicherwerk sei
energiewirtschaftlich notwendig, um regenerative Energien zu speichern, weist die
Bürgerinitiative Atdorf auf eine Veröffentlichung der Bundesregierung vom 3. 12.
2010 hin:

 

Bundesregierung:
In Pumpspeicherkraftwerken wird weiter Atomstrom gespeichert.

„Die Bundesregierung plant nicht, die zurzeit für die Zwischenspeicherung von
Atomstrom genutzten Kapazitäten in Pumpspeicherkraftwerken für die Speicherung
von überschüssigem Strom aus Wind und Sonne umzuwidmen. Durch einen solchen
Eingriff würde "der marktgetriebene und betriebswirtschaftlich motivierte Einsatz von
Pumpspeicherkraftwerken" außer Kraft gesetzt, schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (17/3329) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(17/3003).


Pumpspeicherkraftwerke werden genutzt, um zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht
benötigten Strom zwischenzuspeichern. Dazu gehört nicht nur überschüssiger Strom
aus Wind und Sonne, sondern auch überschüssiger Atomstrom, der zu einem
späteren Zeitpunkt zu einem höheren Preis verkauft werden kann.
Die Bundesregierung beabsichtigt laut der Antwort auch nicht, die Nutzung von
deutschen Pumpspeicherkraftwerken für die Zwischenspeicherung von
französischem oder tschechischem Atomstrom zu unterbinden. Das wäre
"unvereinbar mit den Vorschriften zum europäischen Binnenmarkt, die auf eine
Integration der Strommärkte abzielen".


Ergänzend dazu stellt die Bürgerinitiative fest, dass die Schluchseewerk AG am
Erörterungstermin mit unvollständigen Zahlen gearbeitet hat. So wurde durch eine
Grafik vom 21. 09. 2010 der Eindruck erweckt, dass die Solarenergieeinspeisung zu
starkem Einsatz der bestehenden Pumpspeicher zwingt. Allerdings wurde
verschwiegen, dass just an diesem Tag Braunkohle- und Kernkraftwerke ca. 30'000
MW Leistung Strom produzierten.


So viel zu den Tatsachen, aber auch zu den Vorwürfen in Richtung der
Bürgerinitiative, sie würde unsachlich argumentieren. Ohne die Aktionen der
Bürgerinitiative und deren „Aufmerksamkeit" wären etliche Verstöße erst gar nicht
ans Tageslicht gekommen. Gerade von einem Unternehmen wie der
Schluchseewerk AG erwartet man Seriosität, Offenheit und Transparenz. Es kann
nicht angehen, dass die Behörden mit ihren Genehmigungen und
Sondererlaubnissen den aufgedeckten und geschaffenen Tatsachen hinterher
galoppieren und mit ihren (nachgebesserten) Entscheidungen kaum noch nach
kommen.